Fototermin

Seit Anfang 2017 ist der Türkisblaue Zwergtaggecko im Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet. In der EU – Artenschutzverordnung wird er im Anhang A aufgeführt. Ein Handel ist somit nur mit gültigen EU – Bescheinigungen (Cites) und individueller Kennzeichnung legal. Wie Kennzeichnung auszusehen hat ist oben abgebildet. Der Bereich des Kopfes bis zu den Vorderbeinen ist von beiden Seiten zu fotografieren. Sofern keine Bilder im Terrarium möglich sind, gelingen auch ganz gute Fotos in einem Senfglas.