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auf meiner Seite über Haltung und Zucht von Türkisblauen Zwergtaggeckos (Lygodactylus williamsi) und Griechischen Landschildkröten (Testudo hermanni boettgeri).

Seit nunmehr 53 Jahren halte ich Griechische Landschildkröten (Testudo hermanni boettgeri). Damals waren die Tiere für 5,00 DM als Wildfänge in jedem Zoogeschäft problemlos zu bekommen. Meist zu mehreren in Kartons gestapelt, fristeten sie ein jämmerliches Dasein. Ein Martyrium das sich in der Regel beim Käufer fortsetzte. Dank falscher Haltung und Ernährung war der erste Winterschlaf in Gefangenschaft oftmals auch der letzte. Inzwischen ist die Griechische Landschildkröte als besonders geschützte Tierart eingestuft und im Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, dem höchsten internationalen Schutzstatus, gelistet. In der EU – Artenschutzverordnung ist die Art im Anhang A aufgeführt. Ein Handel ist somit nur mit gültigen EU – Bescheinigungen (Cites) legal! Darüber hinaus dürfen keine Wildtiere mehr aus der Natur entnommen werden.

Derselbe Schutzstatus gilt nun erfreulicherweise seit Anfang 2017 auch für den türkisblauen Zwergtaggecko (Lygodactylus williamsi), nahmen doch in jüngerer Zeit die Bestände der Wildpopulationen immer weiter dramatisch ab. Damit muss die Haltung und Änderungen des Bestandes nicht nur unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet sondern es muss auch für jedes Tier eine EU – Bescheinigung mit einer individuellen Kennzeichnung des Tieres beantragt werden.

Erst vor knapp 22 Jahren tauchten die ersten Exemplare in den Terrarien auf. Aufgrund der leuchtend blauen Färbung der Männchen und ihrer geringen Körpergröße gewannen die Tiere rasch viele Liebhaber. Jährlich werden so viele Exemplare aus Tansania exportiert, dass nach neueren Untersuchungen bereits weite Teile des nur wenige Quadratkilometer großen Verbeitungsgebietes abgefangen sind. Durch Zufall kamen wir im Jahr 2011 in den Besitz dieser Tiere.